Addendum zur Datenverarbeitung

Willkommen bei contractSILO und unserer Website unter www.contractsilo.com. Damit Sie als Dienstleistungsnutzer und für die Datenverarbeitung Verantwortlicher (im Folgenden als “für die Verarbeitung Verantwortlicher” oder “Sie” oder “Kunde” bezeichnet) die von uns, CuReMa Consulting GmbH, Papiermühlenweg 74, 40882 Ratingen (im Folgenden als “CuReMa Consulting” oder “Auftragsverarbeiter” bezeichnet) angebotene Vertragsmanagement-Plattform contractSILO (die “Dienstleistungen”) nutzen oder weiterhin nutzen können, haben Sie zugestimmt, dass diese Datenverarbeitungsbedingungen (“Bedingungen”) gelten (ungeachtet anderer Bedingungen, die für die Erbringung der Dienstleistungen gelten), um die Verpflichtungen zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz (“BDSG”) und der Datenschutzgrundverordnung der EU (“DSGVO”) zu erfüllen, denen CuReMa Consulting und seine Kunden unterliegen.

 

Diese Bedingungen stellen einen separaten Vertrag dar oder können durch Verweis in den jeweiligen Dienstleistungsvertrag aufgenommen werden, je nach Fall.

  1. DEFINITIONEN
    • In diesem Vertrag haben die in Großbuchstaben geschriebenen Wörter die nachstehend oder gegebenenfalls an anderer Stelle in diesem Vertrag angegebene Bedeutung:
      • “Verbundenes Unternehmen” bedeutet jedes Unternehmen, das eine Partei während der Laufzeit direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht.
      • “Datenschutzrecht” bezeichnet die Datenschutzgesetze, die auf die Verarbeitung in Verbindung mit den Diensten anwendbar sind, einschließlich, falls zutreffend, der DSGVO und des BDSG oder der anwendbaren Datenschutzgesetze einer anderen relevanten Gerichtsbarkeit.
      • “Kunde” bezeichnet jeden Kunden von CuReMa Consulting.
      • “Vertragsklauseln”: die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission für die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten in ihrer jeweils geänderten oder ersetzten Fassung oder gleichwertige Vertragsklauseln, die für die Verwendung im Rahmen des Datenschutzrechts zugelassen sind; und
      • “Personenbezogene Daten” sind die personenbezogenen Daten, die der Auftragsverarbeiter im Zusammenhang mit den Dienstleistungen im Namen des Kunden während der Laufzeit verarbeitet, und können personenbezogene Daten und Daten besonderer Kategorien umfassen, die der Kunde ausdrücklich verlangt und übermittelt. Die Verarbeitung kann Tätigkeiten umfassen, die mit den Dienstleistungen von CuReMa Consulting zusammenhängen, wie z. B. administrative und andere Dienstleistungen. Dazu gehören Namen und andere Informationen über betroffene Personen, die in Kundenmaterialien enthalten sind.
      • Die Begriffe “betroffene Person”, “personenbezogene Daten”, “Verarbeitung” und Varianten, “für die Verarbeitung Verantwortlicher” und “Auftragsverarbeiter” haben die ihnen im Datenschutzgesetz zugewiesene Bedeutung.

 

  1. APPOINTMENT
    • CuReMa Consulting wird von seinen Kunden, den mit dem Kunden verbundenen Unternehmen und den mit dem Unternehmen verbundenen Unternehmen (zusammenfassend als “Auftraggeber” bezeichnet) mit der Erbringung und Verwaltung verschiedener Dienstleistungen, einschließlich der Dienstleistungen, in ihrem Namen beauftragt. Dementsprechend können die personenbezogenen Daten personenbezogene Daten enthalten, für die der Kunde und seine Auftraggeber verantwortlich sind. CuReMa Consulting bestätigt, dass es befugt ist, dem Kunden Anweisungen oder andere Anforderungen im Namen des Kunden in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den Diensten zu übermitteln.
    • Der Auftragsverarbeiter wird vom Auftraggeber beauftragt, personenbezogene Daten im Namen des Auftraggebers und/oder der auftraggebenden Parteien zu verarbeiten, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist oder die Parteien etwas anderes schriftlich vereinbart haben.

 

  1. DAUER

Die Bedingungen treten am Tag des Inkrafttretens in Kraft und bleiben in vollem Umfang in Kraft, bis alle Dienstleistungen eingestellt und alle personenbezogenen Daten, die sich im Besitz des Auftragsverarbeiters oder unter seiner angemessenen Kontrolle befinden, zurückgegeben oder vernichtet wurden (die “Laufzeit”).

 

  1. EINHALTUNG DES DATENSCHUTZES
    • In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten erklärt sich CuReMa Consulting, sofern nicht gesetzlich anders vorgeschrieben, damit einverstanden:
      • personenbezogene Daten nur dann zu verarbeiten, wenn dies im Zusammenhang mit den Dienstleistungen und in Übereinstimmung mit den vom Kunden und seinen Auftraggebern jeweils dokumentierten rechtmäßigen Anweisungen erforderlich ist;
      • den Kunden und seine Auftraggeber zu informieren, wenn ein Auftrag nach Ansicht von CuReMa Consulting gegen das Datenschutzrecht verstößt;
      • sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter, die von CuReMa Consulting zur Verarbeitung personenbezogener Daten ermächtigt sind, sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit unterliegen;
      • geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten unter Berücksichtigung der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten und des Schadensrisikos, das sich aus einer Sicherheitsverletzung (wie nachstehend definiert) ergeben könnte, angemessen zu schützen, mindestens jedoch die im Anhang aufgeführten Maßnahmen;
      • den Kunden und die ihn beauftragenden Parteien unverzüglich über alle Anfragen von Betroffenen nach dem Datenschutzgesetz oder über behördliche Anfragen oder Anfragen von Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf personenbezogene Daten zu informieren. CuReMa Consulting darf den Antrag auf Zugang zu personenbezogenen Daten nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Kunden und seiner beauftragenden Parteien, die nicht unbillig verweigert werden darf, anerkennen oder anderweitig darauf reagieren;
      • dem Kunden und seinen Auftraggebern die Unterstützung zu gewähren, die sie vernünftigerweise benötigen, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze in Bezug auf Datensicherheit, Meldungen von Datenschutzverletzungen, Datenschutzfolgenabschätzungen und vorherige Konsultationen mit einer zuständigen Behörde sicherzustellen;
      • auf Wunsch des Kunden und seiner Auftraggeber unverzüglich alle personenbezogenen Daten zu löschen und bestehende Kopien aller personenbezogenen Daten im Besitz des Auftragsverarbeiters oder unter seiner angemessenen Kontrolle zu löschen (einschließlich derjenigen, die sich im Besitz eines Unterauftragsverarbeiters befinden), soweit diese nicht durch gesetzliche Regelungen erhalten bleiben müssen; und
      • dem Kunden und seinen Auftraggebern Informationen zur Verfügung zu stellen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Bedingungen durch CuReMa Consulting nachzuweisen.

 

  1. UNTERPROZESSOREN
    • Der Auftragsverarbeiter wird nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers und vorbehaltlich der Unterklausel 5.2 Unterverträge abschließen, auslagern, abtreten, novatisieren oder anderweitig Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen übertragen oder Unterauftragnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragen (jeweils ein “Unterauftragsverarbeiter”).
    • Wenn Sie einen Unterprozessor einschalten, wird der Prozessor:
      • einen Vertrag zu Bedingungen abschließen, die, soweit praktikabel, mit denen in diesen Bedingungen übereinstimmen und die Vertragsklauseln enthalten können, um angemessene Garantien im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu bieten; und
      • den Kunden von Zeit zu Zeit über geplante Änderungen in Bezug auf die Hinzufügung oder den Austausch eines Unterauftragsverarbeiters zu informieren. Erhebt der Kunde aus triftigen Gründen Einwände gegen eine solche Änderung, so werden die Parteien nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um diese Einwände auszuräumen.
    • Die derzeit verwendeten Subprozessoren sind:

 

  1. SICHERHEITSVORFÄLLE
    • “Sicherheitsverletzung” bedeutet eine Verletzung der Sicherheit, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust, zur Änderung, zur unbefugten Offenlegung von oder zum Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder anderweitig verarbeitete personenbezogene Daten führt.
    • CuReMa Consulting wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn CuReMa Consulting von einer Sicherheitsverletzung innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung einer solchen Verletzung Kenntnis erlangt, und dem Kunden diese Informationen zur Verfügung stellen:
      • eine detaillierte Beschreibung des Sicherheitsvorfalls;
      • die Art der Daten, die Gegenstand des Sicherheitsvorfalls waren;
      • die Identität jeder betroffenen Person und
      • die Schritte, die CuReMa Consulting unternimmt, um solche Sicherheitsvorfälle abzuschwächen und zu beheben, sobald diese Informationen gesammelt werden können oder anderweitig verfügbar werden.
    • CuReMa Consulting wird sich nach besten Kräften bemühen, einen Sicherheitsvorfall unverzüglich zu entschärfen und zu beheben und weitere(n) Sicherheitsvorfall(e) auf eigene Kosten zu verhindern.
    • CuReMa Consulting erklärt sich damit einverstanden, dass der Kunde das alleinige Recht hat, zu bestimmen, (i) ob eine Benachrichtigung über den Sicherheitsvorfall an Einzelpersonen, Aufsichtsbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Verbrauchermeldeämter oder andere Personen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften oder anderweitig nach dem Ermessen des Kunden erfolgen soll, (ii) den Inhalt einer solchen Benachrichtigung und (iii) ob den betroffenen Personen Abhilfemaßnahmen jeglicher Art sowie Art und Umfang dieser Abhilfemaßnahmen angeboten werden können.
    • Im Falle eines Sicherheitsvorfalls, der personenbezogene Daten im Besitz von CuReMa Consulting betrifft oder anderweitig durch Handlungen oder Unterlassungen von CuReMa Consulting verursacht wurde oder damit zusammenhängt, und ohne Einschränkung der anderen Rechte und Rechtsmittel des Kunden, wird CuReMa Consulting alle Kosten und Ausgaben für (i) alle Offenlegungen und Benachrichtigungen, die nach geltendem Recht erforderlich sind oder anderweitig nach angemessenem Ermessen des Kunden als angemessen erachtet werden, tragen, (ii) die Überwachung der Kreditdaten der betroffenen Personen oder Unternehmen und die Erstellung von Berichten darüber, wenn dies nach angemessenem Ermessen des Kunden zum Schutz dieser Personen als angemessen erachtet wird, und (iii) alle anderen Kosten, die dem Kunden durch die Reaktion auf einen solchen Sicherheitsvorfall, die Behebung und die Minderung der dadurch verursachten Schäden entstehen.
    • CuReMa Consulting wird die Sicherheitsverletzung untersuchen und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen der Sicherheitsverletzung zu erkennen, zu verhindern und zu mindern. CuReMa Consulting ergreift weitere Maßnahmen, die der Kunde angemessener Weise verlangen kann, um das Datenschutzgesetz einzuhalten.
    • CuReMa Consulting darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden, die nicht unbillig verweigert werden darf, keine Unterlagen, Mitteilungen, Bekanntmachungen, Pressemitteilungen oder Berichte über Sicherheitsverletzungen (“Bekanntmachungen”) freigeben oder veröffentlichen, sofern diese einen direkten Zusammenhang zu dem Kunden erkennen lassen.

 

  1. INTERNATIONALE DATENÜBERTRAGUNGEN
    • CuReMa Consulting stellt sicher, dass keine personenbezogenen Daten aus beiden Ländern übermittelt werden:
      • die vom Kunden genehmigte Datenumgebung; oder
      • jedes Gebiet, in dem die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten aufgrund von Datenschutzgesetzen Beschränkungen unterliegt,
      • ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden.
      • CuReMa Consulting stellt sicher, dass Vertragsklauseln oder andere anwendbare Übermittlungsmechanismen vorhanden sind, um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten.

 

  1. INDEMNITÄT

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in der jeweiligen Dienstleistungsvereinbarung verpflichtet sich der Auftragsverarbeiter hiermit, den Auftraggeber und die Auftraggeber sowie deren leitende Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer (jeweils eine “freigestellte Partei”) von allen Ansprüchen, Verlusten, Forderungen, Klagen, Haftungen, Bußgeldern, Strafen, angemessenen Ausgaben, Schäden und Vergleichsbeträgen (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) freizustellen, die einer freigestellten Partei infolge eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoßes des Auftragsverarbeiters gegen diese Bedingungen entstehen.

 

  1. VERSCHIEDENES
    • Klausel- und andere Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Bedingungen.
    • Im Falle eines Konflikts haben die vorliegenden Bedingungen Vorrang vor einer Dienstleistungsvereinbarung oder einer anderen Vereinbarung.
    • Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung einer der Parteien aus oder beschränkt sie, die nicht durch das anwendbare Recht beschränkt oder ausgeschlossen werden kann. Vorbehaltlich des vorstehenden Satzes (i) stellen diese Bedingungen, einschließlich aller Anhänge, die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, Absprachen, Verhandlungen und Diskussionen der Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand; und (ii) in Bezug auf den Gegenstand dieser Bedingungen hat sich keine Partei auf eine Erklärung, Zusicherung oder Garantie, ob fahrlässig oder unschuldig, verlassen, und keine Partei hat ein Recht oder Rechtsmittel auf der Grundlage einer solchen Erklärung, Zusicherung oder Garantie, mit Ausnahme der in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten.
    • Der Kunde stimmt allen Änderungen dieser Bedingungen zu, die von Zeit zu Zeit erforderlich werden, damit die CuReMa Consulting und die beauftragenden Parteien die geänderten Datenschutzgesetze einhalten können.
    • Alle Kündigungen oder Vertragsverletzungen sollten in deutscher Sprache erfolgen, schriftlich erfolgen und an die Hauptkontaktperson oder die Rechtsabteilung der anderen Partei gerichtet sein. Die Kündigung gilt als zugegangen, wenn sie durch eine gültige Quittung oder ein elektronisches Protokoll nachgewiesen wird. Auf dem Postweg übermittelte Mitteilungen gelten 48 Stunden nach dem Datum des Einschreibens oder der Einschreibesendung als zugegangen.
    • Die Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen sind trennbar. Wenn ein Satz, eine Klausel oder eine Bestimmung ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar ist, betrifft diese Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nur diesen Satz, diese Klausel oder diese Bestimmung, und der Rest dieser Bedingungen bleibt in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
    • Diese Bedingungen unterliegen dem deutschen Recht und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der deutschen Gerichte in Bezug auf alle (vertraglichen oder außervertraglichen) Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, mit der Ausnahme, dass jede Partei bei einem Gericht eine einstweilige Verfügung oder andere Maßnahmen zum Schutz ihres Eigentums oder vertraulicher Informationen beantragen kann.

 

SCHEDULE

 

  1. Sicherheitsmaßnahmen

CuReMa Consulting sichert zu, gewährleistet und verpflichtet sich, dass es ein fortlaufendes Programm von Sicherheitsrichtlinien, Sicherheitsverfahren und technischen Sicherheitskontrollen eingerichtet hat und solange CuReMa Consulting personenbezogene Daten verarbeitet, jederzeit durchsetzen wird, das in angemessener Weise die Anwendung bewährter Sicherheitspraktiken gewährleistet und das unter anderem Folgendes umfasst:

  • Informationssicherheit
    • ein Programm zur Verwaltung von Datenschutz- und Sicherheitsvorfällen;
    • ein Programm zur Sensibilisierung für Datenschutz und Sicherheit;
    • Betriebskontinuitäts- und Notfallwiederherstellungspläne, einschließlich regelmäßiger Tests; und
    • Verfahren zur Durchführung regelmäßiger unabhängiger Sicherheitsrisikobewertungen, um kritische Informationsbestände zu identifizieren, Bedrohungen für diese Bestände zu bewerten, potenzielle Schwachstellen zu ermitteln und für rechtzeitige und angemessene Abhilfe zu sorgen.
  • Physischer Zugang
    • physische Schutzmechanismen für alle Informationswerte und Informationstechnologien, um sicherzustellen, dass diese gespeichert und angemessen geschützt werden;
    • angemessene Kontrollen des Zugangs zu den Einrichtungen und Räumen, um den physischen Zugang zu Systemen, die Kundendaten speichern oder verarbeiten, zu begrenzen;
    • Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass der Zugang zu Einrichtungen und Räumen überwacht und nach dem Grundsatz “Kenntnis nur, wenn nötig” eingeschränkt wird; und
    • Kontrollen zur physischen Sicherung aller Kundendaten und zur sicheren Vernichtung dieser Informationen, wenn sie gemäß dieser Vereinbarung nicht mehr benötigt werden.
  • Logischer Zugriff
    • geeignete Mechanismen für die Benutzerauthentifizierung und -autorisierung gemäß einer “Need to know”-Politik;
    • Kontrollen und prüfbare Protokolle zur Durchsetzung und Aufrechterhaltung strenger Zugangsbeschränkungen für Mitarbeiter und Subunternehmer;
    • rechtzeitige und genaue Verwaltung von Benutzerkonten und Authentifizierung;
    • Prozesse, die sicherstellen, dass die von CuReMa Consulting bereitgestellten Standardwerte für Passwörter und Sicherheitsparameter angemessen verwaltet werden (z. B. regelmäßige Änderung usw.);
    • Mechanismen zur Verschlüsselung oder zum Hashing aller Passwörter oder zur anderweitigen Sicherstellung, dass alle Passwörter nicht ungesichert im Klartext gespeichert werden; und
    • Verfahren zur sofortigen Sperrung der Zugänge inaktiver Konten oder gekündigter/übertragener Nutzer.
  • Sicherheitsarchitektur und -design
    • eine Sicherheitsarchitektur, die in angemessener Weise die Einhaltung bewährter Sicherheitspraktiken gewährleistet;
    • dokumentierte und durchgesetzte Technologiekonfigurationsstandards;
    • regelmäßige Prüfung von Sicherheitssystemen und bewährten Sicherheitspraktiken;
    • ein System wirksamer Firewall(s) und Technologien zur Erkennung von Eindringlingen, die zum Schutz der Kundendaten erforderlich sind; und
    • Entwurfsprozesse für Datenbanken und Anwendungsschichten, die sicherstellen, dass Webanwendungen so konzipiert sind, dass die über diese Systeme verarbeiteten Daten geschützt werden.
  • System- und Netzwerkmanagement
    • Mechanismen, um Sicherheits-Patches auf dem neuesten Stand zu halten;
    • Überwachung, Analyse und Reaktion auf Sicherheitswarnungen;
    • geeignete Elemente der Netzsicherheit, die eine Trennung der Daten von anderen Daten Dritter gewährleisten;
    • die Integrität, Belastbarkeit und Verfügbarkeit von Software oder Dienstleistungen, die zur Verarbeitung der Kundendaten verwendet werden.
    • Die Nichteinhaltung der bewährten Sicherheitspraktiken oder der Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch CuReMa Consulting stellt eine Verletzung des Vertrags dar.
  • Technische Mindestmaßnahmen
    • Firewalls, die ordnungsgemäß konfiguriert sind und die neueste Software verwenden;
    • Verwaltung der Benutzerzugriffskontrolle;
    • eindeutige Passwörter mit ausreichender Komplexität und regelmäßigem Ablaufdatum auf allen Geräten;
    • sichere Konfiguration auf allen Geräten;
    • regelmäßige Software-Updates, gegebenenfalls mit Hilfe von Patch-Management-Software;
    • rechtzeitige Außerbetriebnahme und sicheres Löschen (so dass Daten nicht mehr wiederhergestellt werden können) von alter Software und Hardware;
    • Antiviren-, Antimalware- und Anti-Spyware-Software mit Echtzeitschutz;
    • https;
    • Verschlüsselung aller tragbaren Geräte, um einen angemessenen Schutz des Schlüssels zu gewährleisten;
    • Verschlüsselung personenbezogener Daten bei der Übermittlung durch den Einsatz geeigneter Verschlüsselungslösungen;
    • Systeme zur Erkennung und Verhinderung von Eindringlingen;
    • angemessene und verhältnismäßige Überwachung des Personals; und
    • Maßnahmen und Verfahren zur Sicherung und Wiederherstellung von Daten.
    • Minimale organisatorische Maßnahmen
    • Ständige Überprüfung des gesamten Personals, einschließlich der Mitarbeiter, Auftragnehmer, Verkäufer und Lieferanten (einschließlich der Unterverarbeiter);
    • Vertraulichkeitsvereinbarungen mit dem gesamten Personal;
    • regelmäßige Schulung des gesamten Personals in Bezug auf Vertraulichkeit, Datenverarbeitungspflichten, Erkennung von Sicherheitsverstößen und Risiken;
    • Anwendung des Prinzips der geringsten Autorität, einschließlich einer eingeschränkten oder streng kontrollierten Weitergabe von Daten und Material außerhalb des Büros;
    • physische Sicherheit in den Räumlichkeiten, einschließlich Empfang oder Rezeption, Sicherheitsausweise, Politik der sauberen Schreibtische, Aufbewahrung von Dokumenten in sicheren Schränken, sichere Entsorgung von Materialien usw;
    • gegebenenfalls geeignete Maßnahmen anzuwenden.

 

 

 

 

  1. MECHANISMEN FÜR DEN GRENZÜBERSCHREITENDEN DATENTRANSFER
    • Falls die Dienste von mehr als einem Übermittlungsverfahren abgedeckt werden, unterliegt die Übermittlung personenbezogener Daten einem einzigen Übermittlungsverfahren gemäß der folgenden Rangfolge:
      • CuReMa Consulting`s verbindliche Unternehmensregeln, wie in diesem Anhang dargelegt
      • die anwendbaren Standardvertragsklauseln, wie sie in diesem Schema aufgeführt sind
      • andere anwendbare Datenübertragungsmechanismen, die nach geltendem Datenschutzrecht zulässig sind.

 

  1. VERBINDLICHE UNTERNEHMENSREGELN
    • Die Parteien vereinbaren, dass CuReMa Consulting personenbezogene Daten im Rahmen der CuReMa Consulting-Dienste gemäß den Datenschutzrichtlinien verarbeitet, die von den europäischen Datenschutzbehörden nach eingehender Konsultation mit diesen Behörden genehmigt wurden und es multinationalen Unternehmen wie CuReMa Consulting ermöglichen, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit dem Datenschutzrecht unternehmensintern grenzüberschreitend zu übermitteln.
    • Die Parteien vereinbaren ferner, dass in Bezug auf die Dienste von CuReMa Consulting die verbindlichen Unternehmensregeln der rechtmäßige Übertragungsmechanismus für Kundenkontodaten, Kundeninhalte und Kundennutzungsdaten aus dem EWR, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich an CuReMa Consulting sein werden.

 

  1. STANDARDVERTRAGSKLAUSELN
    • Die Parteien vereinbaren, dass die 2021 Standardvertragsklauseln für internationale Übermittlungen, wie sie unter https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/standard-contractual-clauses-scc/standard-contractual-clauses-international-transfers_en veröffentlicht und verfügbar sind, für personenbezogene Daten gelten, die über die Dienste aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz entweder direkt oder im Wege der Weiterübermittlung an ein Land oder einen Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz übermittelt werden:
      • von der Europäischen Kommission (bzw. im Falle von Übermittlungen aus der Schweiz von der für die Schweiz zuständigen Behörde) nicht als ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten anerkannt werden und
      • die nicht unter die oben genannten verbindlichen Unternehmensregeln fallen. Für Datenübermittlungen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die den Standardvertragsklauseln 2021 unterliegen, gelten die Standardvertragsklauseln 2021 als abgeschlossen (und durch diesen Verweis in diesen Nachtrag aufgenommen) und werden wie folgt ergänzt:
        • Modul Eins (Controller to Controller) der Standardvertragsklauseln von 2021 findet Anwendung, wenn CuReMa Consulting Kundenkontodaten verarbeitet und
        • Der Kunde ist ein für die Verarbeitung Verantwortlicher der Kundendaten und CuReMa Consulting verarbeitet die Kundendaten.
        • Modul zwei (Controller to Processor) der Standardvertragsklauseln von 2021 findet Anwendung, wenn der Kunde ein Controller von Kundeninhalten ist und CuReMa Consulting Kundeninhalte verarbeitet.
        • Modul drei (Verarbeiter an Verarbeiter) der Standardvertragsklauseln von 2021 findet Anwendung, wenn der Kunde ein Verarbeiter von Kundeninhalten ist und CuReMa Consulting Kundeninhalte verarbeitet.
        • Modul Vier (Verarbeiter zu Verantwortlichem) der Standardvertragsklauseln von 2021 findet Anwendung, wenn der Kunde ein Verarbeiter von Kundendaten ist und CuReMa Consulting Kundendaten verarbeitet.
      • Für jedes Modul, sofern zutreffend:
        • Datenexporter: Kunde.
        • Kontaktangaben: Die E-Mail-Adresse(n), die der Kunde in seinem Konto über seine Benachrichtigungseinstellungen angegeben hat.
        • Rolle des Datenexporteurs: Die Rolle des Datenexporteurs ist in dieser Vereinbarung festgelegt.
        • Unterschrift und Datum: Durch den Abschluss des Abkommens wird davon ausgegangen, dass der Datenexporteur diese hierin enthaltenen Standardvertragsklauseln zum Datum des Inkrafttretens des Abkommens unterzeichnet hat.
        • Datenimporteur: CuReMa Consulting.
        • Kontaktinformationen: CuReMa Consulting Support-Team
        • Rolle des Datenimporteurs: Die Rolle des Datenimporteurs ist in dieser Vereinbarung festgelegt.
        • Unterschrift und Datum: Durch den Abschluss des Abkommens wird davon ausgegangen, dass der Datenimporteur diese Standardvertragsklauseln, die in das Abkommen aufgenommen wurden, einschließlich ihrer Anhänge, zum Datum des Inkrafttretens des Abkommens unterzeichnet hat.
        • Die Aufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW).
      • Die Kategorien der betroffenen Personen sind in diesem Abkommen beschrieben.
      • Die übermittelten sensiblen Daten werden in dieser Vereinbarung beschrieben.
      • Die Häufigkeit der Übermittlung erfolgt kontinuierlich während der Laufzeit des Abkommens.
      • Die Art der Verarbeitung wird in diesem Abkommen beschrieben.
      • Der Zweck der Verarbeitung ist in dieser Vereinbarung beschrieben.
      • Der Zeitraum, für den die personenbezogenen Daten aufbewahrt werden, entspricht diesem Abkommen.
      • Die Liste der Sicherheitsmaßnahmen dieses Abkommens dient als Anhang zu den Standardvertragsklauseln.
      • Widersprüche. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Standardvertragsklauseln und anderen Bestimmungen in dieser Vereinbarung oder der Datenschutzerklärung haben die Bestimmungen der Standardvertragsklauseln Vorrang.